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1. Überführung eines Fahrzeuges nach Deutschland
Zur Überführung eines Fahrzeuges nach Deutschland müssen Sie beim "service des Immatriculations" der zuständigen "Prefecture" oder "Sous-Prefecture" eine sog. "carte grise export" beantragen.
Die "carte grise Export" gilt für die Dauer eines Monats und kann, im Gegensatz zu dem bisher empfohlenen "ww-Kennzeichen", in Deutschland auch zur Überführung an den Bestimmungsort eingesetzt werden.
Achtung:
Wenn Sie mit einem französischen ww-Kennzeichen in Deutschland fahren machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz!
Für die Beantragung der "carte grise export" müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Hinweis:
Eine gültige "contrôle technique" ist nicht erforderlich. Dies wird jedoch in der "carte grise export" vermerkt, so dass Sie in Deutschland vor der Zulassung in jedem Fall die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen lassen müssen.
Bei der Beantragung der "carte grise export" in Frankreich muss der Versicherungsschutz zwar nicht nachgewiesen werden, für das Fahrzeug muss aber Versicherungsschutz bestehen.
2. Zulassung in Deutschland
Begeben Sie sich hierzu zur zuständigen Zulassungsbehörde. Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ansprechpartner der deutsch-französischen Kontaktgruppe für evtl. weitere Fragen:
H. Benz, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Ortenaukreis
Tel.: 0781/805-1368
H. Faast, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Emmendingen,
Tel.:07641/451350
H. Speigler, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Lörrach,
Tel.: 07621/410491
Préfecture du Haut-Rhin, Colmar,
Tel.: 0033/389292111
H. Neunreuther, Préfecture de la Région Alsace, Strasbourg,
Tel.: 0033/388216162